Gästehaus Sonnhalde
Fam. Klingele
Sonnhalde 2
79695 Wieden
Telefon : 07673 932439
Mail: info@sonnhalde-wieden.de
Sobald ein Zimmer bestellt und zugesagt ist, gilt ein Gastaufnahmevertrag als abgeschlossen.
Die Bestellung sowie die Zusage kann telefonisch oder schriftlich bzw. per Telefax oder E-Mail erfolgen.
Die Rücktrittserklärung ist an die Pension zu richten und muss schriftlich erfolgen.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist die Pension verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.
Alle Preisangaben sind in Euro angegeben.
Die Zimmerpreise beinhalten ein reichhaltiges Frühstück und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Wir empfehlen einen Abschluss einer Reiserücktritts- und Abbruchversicherung.
Stornierungsgebühren bei Vertragsrücktritt durch den Mieter:
bei 15 -11 Tagen vor Mietbeginn - 50%
bei 10 - 6 Tagen vor Mietbeginn - 60%
danach sowie bei Nichtanreise - 80% des Mietpreises
Wenn uns eine Weitervermietung möglich ist, enstehen Ihnen keinerlei Kosten für den weitervermieteten Zeitraum!
Z.b. Wenn sie 5 Tage gebucht haben und wir 3 Tage weiter vermieten könnten müssen Sie nur für die weiteren 2 Tage aufkommen.
Bei vorzeitiger Abreise berechnen wir 80 % des vereinbarten Preises für den Rest des gebuchten Aufenthaltes.
Zahlungen sind ausschließlich in bar möglich.
Das gebuchte Zimmer steht Ihnen am Ankunftstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie später als 19.00 Uhr anreisen, bitten wir Sie, uns Bescheid zu geben. Am Abreisetag steht Ihnen das Zimmer bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
Werden Ihnen hauseigene Stellplätze zur Verfügung gestellt, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande.
Es besteht keine Überwachungspflicht des Hauses. Die Pension haftet für keine am Fahrzeug entstehenden Schäden.
Für selbst verschuldete Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde gegenüber der Pension.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Zahlungsort ist für beide Seiten Schönau in Schwarzwald.
Es gilt deutsches Recht.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform um wirksam zu werden.
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an deren Stelledie entsprechende Ausführung des BGB/HGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäfts-bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.